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BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84 |
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Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Ableistung von Überstunden - Rechtmäßigkeit einer vorübergehenden Verlängerung der Arbeitszeit auf Baustellen - Zulässigkeit eines Unterlassungsantrages bei Zuwiderlaufen einer Handlung gegen die Regelungszuständigkeit einer ...
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BetrVerfG § 23 Abs. 3
Papierfundstellen
- BAGE 48, 246
- NJW 1986, 400 (Ls.)
- NZA 1985, 783
- BB 1986, 1358
- DB 1985, 2511
- JR 1986, 352
Wird zitiert von ... (58) Neu Zitiert selbst (17)
- BAG, 22.02.1983 - 1 ABR 27/81
Mehrarbeit - Betriebsratsmitbestimmung
Auszug aus BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84
Das Landesarbeitsgericht ist von einer Entscheidung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Februar 1983 (- 1 ABR 27/81 - BAG 42, 11) ausgegangen.Das Bundesarbeitsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung (vgl. Beschluß vom 18. November 1980 - 1 ABR 87/78 -, AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu 1 b der Gründe, zuletzt BAG 41, 200, 204; BAG 42, 11, 14), daß das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden sich nur auf kollektive Tatbestände bezieht und hat dies dann bejaht, wenn sich eine Regelungsfrage stellt, die kollektive Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berührt.
Hier kann dahinstehen, ob, wie die Rechtsbeschwerde unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu § 23 BetrVG 1952 (vgl. BAG 1, 359, 364 und BAG 2, 175, 179 f.) meint, hierfür bereits ein einmaliger Verstoß ausreicht (vgl. zum BetrVG 1972 offenbar auch BAG 42, 11, 16).
- BAG, 02.03.1982 - 1 ABR 74/79
Mitbestimmungspflichtige Verlängerung der Arbeitszeit -; Eilbedürftigkeit
Auszug aus BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84
Auch die jeweilige Eilbedürftigkeit der zu treffenden Maßnahmen auf den Baustellen der Antragsgegnerin verkürzt nicht das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers (BAG vom 2. März 1982 - 1 ABR 74/79 -, AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; BAG 26, 60, 71; BAG vom 13. Juli 1977 - 1 AZR 336/75 -, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit).Sie sind damit ein generelles Regelungsproblem, das einer das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers berücksichtigenden Sonderregelung zugänglich ist (BAG vom 2. März 1982, aaO, zu B II 2 der Gründe).
- BAG, 18.11.1980 - 1 ABR 87/78
Überstunden - Schlußverkauf
Auszug aus BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84
Das Bundesarbeitsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung (vgl. Beschluß vom 18. November 1980 - 1 ABR 87/78 -, AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu 1 b der Gründe, zuletzt BAG 41, 200, 204; BAG 42, 11, 14), daß das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden sich nur auf kollektive Tatbestände bezieht und hat dies dann bejaht, wenn sich eine Regelungsfrage stellt, die kollektive Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berührt.Das Bundesarbeitsgericht hat bereits mit seiner Entscheidung vom 18. November 1980 (aaO) klargestellt, daß es für einen nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtigen Tatbestand nicht auf die Zahl der davon betroffenen Arbeitnehmer ankommt.
- BAG, 08.11.1983 - 1 ABR 57/81
Unterlassungsantrag
Auszug aus BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84
Zwar hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 8. November 1983 (- 1 ABR 57/81 - BAG 44, 226, 231 ff.) die Auffassung vertreten, daß die Geltendmachung eines Unterlassungsantrags im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren einen Antrag erfordert, der auf einzelne, tatbestandlich umschriebene, konkrete Handlungen als Verfahrensgegenstand bezogen ist und dazu ausgeführt, daß es für den Fall der Untersagung einer Anordnung von Überstunden ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats der genauen Bezeichnung derjenigen betrieblichen Fallgestaltungen bedürfe, für die das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Anspruch genommen wird.Aus diesem Grund scheidet eine auf einzelne tatbestandlich umschriebene, konkrete Handlungen bezogene Antragstellung, wie sie der Erste Senat in seiner Entscheidung vom 8. November 1983 (aaO) für § 87 Abs. 1 BetrVG fordert, für § 23 Abs. 3 BetrVG aus.
- BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvR 575/80
Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen in der Zwangsvollstreckung nicht ohne …
Auszug aus BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84
Dem steht nicht entgegen, daß im Vollstreckungsverfahren ggf. auch das Verschulden des Verpflichteten zu prüfen ist (BVerfG vom 14. Juli 1981 - 1 BvR 575/80 - NJW 19.01.2457). - BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 30/54
Betriebsverfassungsrecht: Ausschluß eines Betriebsratsmitglieds wegen grober …
Auszug aus BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84
Hier kann dahinstehen, ob, wie die Rechtsbeschwerde unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu § 23 BetrVG 1952 (vgl. BAG 1, 359, 364 und BAG 2, 175, 179 f.) meint, hierfür bereits ein einmaliger Verstoß ausreicht (vgl. zum BetrVG 1972 offenbar auch BAG 42, 11, 16). - BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73
Antragsrecht Gewerkschaft; Verpflichtungen des Arbeitgebers aus dem …
Auszug aus BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84
Insoweit hat der Senat gegen die Auffassung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 25, 415, 418 f.) Bedenken, der die Antragstellung nach § 23 Abs. 3 BetrVG von der vorherigen gerichtlichen Klärung in einem weiteren Verfahren abhängig machen will, wenn der Arbeitgeber in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage eine bestimmte Meinung vertreten und danach gehandelt hat. - BAG, 04.05.1955 - 1 ABR 4/53
Betriebsverfassungsrecht: Zulässiger Gegenstand einer Betriebsversammlung
Auszug aus BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84
Hier kann dahinstehen, ob, wie die Rechtsbeschwerde unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu § 23 BetrVG 1952 (vgl. BAG 1, 359, 364 und BAG 2, 175, 179 f.) meint, hierfür bereits ein einmaliger Verstoß ausreicht (vgl. zum BetrVG 1972 offenbar auch BAG 42, 11, 16). - BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 14/81
Mitbestimmung bei Rufbereitschaft
Auszug aus BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84
Das Bundesarbeitsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung (vgl. Beschluß vom 18. November 1980 - 1 ABR 87/78 -, AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu 1 b der Gründe, zuletzt BAG 41, 200, 204; BAG 42, 11, 14), daß das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden sich nur auf kollektive Tatbestände bezieht und hat dies dann bejaht, wenn sich eine Regelungsfrage stellt, die kollektive Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berührt. - BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 42/79
Durchführung des Einigungsstellenverfahrens
Auszug aus BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84
Ob aus diesem Grund entgegen der ständigen Rechtsprechung des Ersten Senats (vgl. zuletzt BAG 45, 208, 211) die Zulässigkeit von Anträgen über das Bestehen oder Nichtbestehen von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats u.a. deshalb auszuscheiden hat, weil vor Anrufung der Einigungsstelle nicht sicher ist, ob von einer der beiden Seiten das Regelungsverlangen ernsthaft verfolgt wird mit den sich daraus ergebenden weiteren Konsequenzen (vgl. insoweit auch BAG 37, 102, 110), bedarf hier keiner Erörterung. - BAG, 12.08.1982 - 6 AZR 1117/79
Änderung von Individualrechten durch Betriebsvereinbarung
- BAG, 13.07.1977 - 1 AZR 336/75
Mitbestimmungspflicht beim Schichtausfall - Notfall - Beurteilungsspielraum
- BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 57/82
Mitbestimmung bei Provisionen
- BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 21/80
Betriebsratsrechte - Arbeitgeberpflichten
- BGH, 06.12.1978 - VIII ZR 282/77
Klage des Hauseigentümers auf Zahlung erhöhten Mietzinses - Rechtsverstoß des …
- BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 28/73
Mitbestimmungsanspruch des Betriebsrats - Verdrängung des Mitbestimmungsanspruchs …
- BAG, 05.12.1978 - 6 ABR 70/77
Zwangsgeldverfahren - Anwendung der Rechtsvorschrift
- BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
Auch der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich in seiner Entscheidung vom 18. April 1985 (BAGE 48, 246 = AP Nr. 5 zu § 23 BetrVG 1972) gegen die Rechtsprechung des Ersten Senats ausgesprochen und jedenfalls für den Bereich des erzwingbaren Mitbestimmungsrechts nach § 87 BetrVG einen Unterlassungsanspruch bejaht, der nicht an die strengen Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG gebunden sei; einer abschließenden Entscheidung bedurfte es aber nicht, da im Streitfall der Unterlassungsanspruch auf § 23 Abs. 3 BetrVG gestützt wurde und auch Erfolg hatte. - BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99
Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung
Dabei bedarf es keiner vertieften Auseinandersetzung mit der Frage, ob auch dieser Unterlassungsanspruch eine Wiederholungsgefahr voraussetzt (verneinend BAG 18. April 1985 - 6 ABR 19/84 - AP § 23 BetrVG 1972 Nr. 5;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels aaO § 23 Rn. 65;… anderer Auffassung etwa Hess/Schlochauer/Glaubitz BetrVG 5. Aufl. § 23 Rn. 67). - BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 47/08
Innerbetriebliche Stellenausschreibung - mittelbare Benachteiligung wegen des …
Die bloße Gefahr eines groben Pflichtenverstoßes reicht nicht (vgl. BAG 18. April 1985 - 6 ABR 19/84 - zu B II 4 b der Gründe, BAGE 48, 246).
- ArbG Berlin, 27.01.2012 - 28 BV 17992/11
Unterbindung von sexueller Belästigung
In Anbetracht der bereits erfolgten zahlreichen Verstöße liegt sie hier vor"; gegen dieses Erfordernis noch BAG 18.4.1985 - 6 ABR 19/84 - BAGE 48, 246 = AP § 23 BetrVG 1972 Nr. 5 = NZA 1985, 783 [Leitsatz 3.]: " ... Das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr des gerügten Verhaltens des Arbeitgebers ist keine Voraussetzung des Anspruchs nach § 23 Abs. 3 BetrVG".S. dazu aber auch BAG 29.2.2000 - 1 ABR 4/99 - AP § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung Nr. 105 = NZA 2000, 1066 [B.II.2 b.]: "Dabei bedarf es keiner vertieften Auseinandersetzung mit der Frage, ob auch dieser Unterlassungsanspruch eine Wiederholungsgefahr voraussetzt (...).In Anbetracht der bereits erfolgten zahlreichen Verstöße liegt sie hier vor"; gegen dieses Erfordernis noch BAG 18.4.1985 - 6 ABR 19/84 - BAGE 48, 246 = AP § 23 BetrVG 1972 Nr. 5 = NZA 1985, 783 [Leitsatz 3.]: " ... Das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr des gerügten Verhaltens des Arbeitgebers ist keine Voraussetzung des Anspruchs nach § 23 Abs. 3 BetrVG".
In Anbetracht der bereits erfolgten zahlreichen Verstöße liegt sie hier vor"; gegen dieses Erfordernis noch BAG 18.4.1985 - 6 ABR 19/84 - BAGE 48, 246 = AP § 23 BetrVG 1972 Nr. 5 = NZA 1985, 783 [Leitsatz 3.]: " ... Das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr des gerügten Verhaltens des Arbeitgebers ist keine Voraussetzung des Anspruchs nach § 23 Abs. 3 BetrVG".
- BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG
Dem Beschluß des Sechsten Senats vom 18. April 1985 (BAGE 48, 246 = AP Nr. 5 zu § 23 BetrVG 1972) lag ein Fall zugrunde, in dem der Betriebsrat beantragte, dem Arbeitgeber aufzugeben, kollektiv zu leistende Überzeit auf Baustellen nur mit Zustimmung des Betriebsrats anzuordnen oder zu dulden. - BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88
Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Versetzung
Nach der Entscheidung des Senats vom 6. Dezember 1988 (- 1 ABR 42/87 - n.v., im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 17. März 1987 - 1 ABR 65/85 - AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG 1972, zu B II 2 c der Gründe und im Anschluß an die Entscheidung des Sechsten Senats vom 18. April 1985, BAGE 48, 246 = AP Nr. 5 zu § 23 BetrVG 1972) kommt die Rechtsfolge des § 23 Abs. 3 BetrVG dann in Betracht, wenn der Betriebsrat vom Arbeitgeber bei regelungspflichtigen Tatbeständen übergangen worden ist und er nunmehr diesen zur künftigen Beachtung der gemeinsam wahrzunehmenden betriebsverfassungsrechtlichen Regelungsbefugnisse anhalten will. - LAG Bremen, 18.07.1986 - 4 TaBV 3/86
Anforderungen an die Bestimmtheit des Antrags in Beschlussverfahren
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89
Mitbestimmung nach befristeter Probezeit
Der eigenständig neben den anderen Unterlassungsansprüchen des BetrVG bestehende Unterlassungsanspruch nach § 23 Abs. 3 BetrVG (vgl. dazu BAGE 48, 246 = AP Nr. 5 zu § 23 BetrVG 1972 und BAGE 42, 11 [BAG 22.02.1983 - 1 ABR 27/81] = AP Nr. 2 zu § 23 BetrVG 1972) setzt einen groben Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtungen aus dem Betriebsverfassungsgesetz voraus. - BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 19/21
Gemeinschaftsbetrieb - Auflösung einer Betriebsführungsgemeinschaft - …
Wie sich seiner Begründung entnehmen lässt, soll das Feststellungsbegehren der Vorbereitung eines erneuten "kollektivrechtlichen Abmahnungsverfahrens" und damit offensichtlich eines Verfahrens nach § 23 Abs. 3 BetrVG dienen (vgl. zur Begrifflichkeit auch BAG 18. April 1985 - 6 ABR 19/84 - zu B II 4 der Gründe, BAGE 48, 246) . - BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 69/90
Vorübergehende Verlängerung der Teilzeitarbeit
Ein grober Verstoß ist regelmäßig jedenfalls dann zu bejahen, wenn der Arbeitgeber mehrfach erzwingbare Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats übergangen hat ( BAGE 48, 246 = AP Nr. 5 zu § 23 BetrVG 1972 [EzA § 23 BetrVG 1972 Nr. 10 -- d. Red.]). - BAG, 23.04.1991 - 1 ABR 49/90
Betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen
- LAG Baden-Württemberg, 21.04.2006 - 7 Ta 2/06
Zwangsvollstreckung: Unterlassungstitel des Betriebsrats; Festsetzung eines …
- LAG Berlin, 03.03.1986 - 12 TaBV 9/85
Unterlassung der Anordnung und Duldung von Mehrarbeit ohne vorangegangene …
- BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91
Antrag auf Unterlassung von Überstunden
- LAG Hessen, 08.05.2009 - 4 Ta 139/09
Verstoß gegen einen Unterlassungstitel nach § 23 Abs 3 S 1 BetrVG
- BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 65/85
Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei personellen …
- LAG Köln, 16.11.1990 - 12 TaBV 57/90
Betriebsrat: Verstoß des Arbeitgeber gegen die Grundsätze vertrauensvoller …
- LAG Hessen, 13.05.2008 - 4 TaBV 4/08
Unterlassungsantrag des Betriebsrats - erneute Verletzungshandlung - …
- LAG Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 21 TaBV 4/16
Fahrdienstpläne - fehlende Zustimmung Betriebsrat - Einigungsstelle
- BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 42/87
Unterrichtung des Betriebsrats bei Tendenzträgern
- BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 43/87
Ausschreibung der Arbeitsplätze von Tendenzträgern durch den Arbeitgeber - …
- BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 58/94
Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs im Wege eines Globalantrags
- LAG Hamm, 23.01.2004 - 10 TaBV 43/03
Mitbestimmung des BetriebsratesVersetzung von Filialmitarbeitern von einer …
- LAG Berlin, 21.02.1986 - 2 TaBV 5/85
Durchführung von Sicherheitslehrgängen für freiwillige Mitarbeiter; Mitwirkung …
- LAG Hamm, 03.02.2010 - 10 Ta 537/09
Unbegründeter Ordnungsgeldantrag des Betriebsrats zur Vollstreckung einer …
- LAG Hessen, 02.06.2009 - 4 TaBV 219/08
Fehlende Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellungen - grober Verstoß iSd § 23 …
- LAG Hamm, 14.01.2005 - 10 TaBV 85/04
Mitbestimmung des Betriebsrats Unterlassungsanspruch Führung von …
- LAG Schleswig-Holstein, 14.11.1986 - 6 TaBV 12/86
Verletzung des Mitbestimmungsrechts; Unterlassung der Anordnung bzw. Duldung von …
- ArbG Stralsund, 14.12.2004 - 5 BV 1/04
Anspruch auf Unterlassung wertender Äußerungen über das Verhalten von Mitgliedern …
- LAG Hessen, 15.11.1988 - 5 TaBV 30/88
Umfang der Rechte des Betriebsrats; Umfang der Mitbestimmung bei Überstunden oder …
- BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 38/83
Entzug einer Flugpreisermäßigungen für Mitarbeiter ohne Zustimmung des …
- LAG Schleswig-Holstein, 29.01.1992 - 3 TaBV 40/91
Bestehen eines Anspruches des Betriebsrates auf Unterlassung der Anordnung bzw. …
- LAG Köln, 29.01.2013 - 12 TaBV 82/12
Unbegründeter Unterlassungsantrag des Betriebsrats zu …
- LAG Schleswig-Holstein, 27.12.2001 - 1 TaBV 15c/01
Beschlußverfahren, Zwangsvollstreckung, Ordnungsgeld, Leiharbeitnehmer, …
- LAG Hamm, 20.09.2006 - 10 Ta 294/06
Zwangsvollstreckung im Beschlussverfahren; Ordnungsgeld bei Verstoß gegen eine …
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.2006 - 10 TaBV 68/05
Betriebsrat: Freistellungsverpflichtung des Arbeitgebers; Ordnungsgemäße …
- LAG Hessen, 14.08.1990 - 5 TaBV 7/90
Überstunden von Teilzeitbeschäftigten ; Mitbestimmungspflichtigkeit der Anordnung …
- LAG Baden-Württemberg, 06.08.2001 - 15 TaBV 1/01
Inhalt der Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers bei der vorübergehenden …
- LAG Hamburg, 12.01.2007 - 6 TaBV 7/06
Mitwirkungsrechte des Betriebsrats in einem Redaktionsunternehmen einer …
- LAG Hessen, 19.02.1991 - 5 TaBV 194/90
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Erstellung von Stundenplänen; …
- LAG Hessen, 20.02.1990 - 5 TaBV 70/89
Betriebsrat: Umgehung des Mitbestimmungsrechts
- BAG, 12.11.1991 - 1 ABR 12/91
Pflicht zur Unterlassung der Anordnung von Überstunden ohne Beteiligung des …
- LAG Berlin, 13.06.1988 - 9 TaBV 1/88
Personalplanung; Arbeitsgericht; Beschlussverfahren; Entscheidungsreife
- LAG Berlin, 09.04.2002 - 6 Ta 235/02
Vollstreckung aus einem im Beschlussverfahren nach § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG …
- BVerwG, 06.04.1989 - 7 B 138.88
Rechtsmittel
- LAG Hessen, 22.02.1990 - 12 TaBVGa 1/90
Umfang der Informationsrechte des Betriebsrats im Arbeitskampf; Funktion …
- LAG Hessen, 03.06.1988 - 12 TaBV 154/87
Anspruch eines Betriebsrats auf Unterlassen bei mehrfachen Übergehens der …
- LAG Schleswig-Holstein, 27.12.2001 - 1 TaBV 15 C/01
Beschlußverfahren, Zwangsvollstreckung, Ordnungsgeld, Leiharbeitnehmer, …
- LAG Bremen, 25.07.1986 - 2 TaBV 50/86
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates hinsichtlich der Anordnung von Mehrarbeit …
- LAG Hamburg, 05.02.1986 - 4 TaBV 12/85
Einführung eines EDV-Systems; Betriebsänderung; Interessenausgleich; Unterlassen; …
- ArbG Hamburg, 15.11.2022 - 11 BV 16/22
Pflichtverletzungen des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat
- LAG Berlin, 04.12.1998 - 6 TaBV 6/98
Nachträgliche Umdeklarierung einer bereits endgültig vollzogenen personellen …
- LAG Hamburg, 15.12.1988 - 2 TaBV 13/88
Einheitlicher Betriebsrat; Betriebsratswahl; Betriebsversammlung
- LAG Hessen, 01.12.1987 - 5 TaBV 98/87
Überstunden; Mitbestimmung
- LAG Niedersachsen, 05.06.1987 - 12 TaBV 17/87
Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung im Verfahren nach § 23 Abs. 3 BetrVG ; …
- ArbG Siegburg, 18.03.1988 - 1 BVGa 1/88
Telefonvermittlungsanlage HICOM - Mitbestimmungspflicht
- LAG Hamburg, 17.03.1986 - 2 TaBV 5/85
Zulässigkeit der Einführung eines Telefongebührenzählers für das Telefon eines …
- LAG Nürnberg, 28.06.1988 - 4 TaBV 4/87
Zustimmung des Betriebsrates zur Versetzung; Allgemeiner Unterlassungsanspruch; …