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   BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84   

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BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84 (https://dejure.org/1985,163)
BAG, Entscheidung vom 18.04.1985 - 6 ABR 19/84 (https://dejure.org/1985,163)
BAG, Entscheidung vom 18. April 1985 - 6 ABR 19/84 (https://dejure.org/1985,163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Ableistung von Überstunden - Rechtmäßigkeit einer vorübergehenden Verlängerung der Arbeitszeit auf Baustellen - Zulässigkeit eines Unterlassungsantrages bei Zuwiderlaufen einer Handlung gegen die Regelungszuständigkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BAGE 48, 246
  • NJW 1986, 400 (Ls.)
  • NZA 1985, 783
  • BB 1986, 1358
  • DB 1985, 2511
  • JR 1986, 352
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 22.02.1983 - 1 ABR 27/81

    Mehrarbeit - Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84
    Das Landesarbeitsgericht ist von einer Entscheidung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Februar 1983 (- 1 ABR 27/81 - BAG 42, 11) ausgegangen.

    Das Bundesarbeitsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung (vgl. Beschluß vom 18. November 1980 - 1 ABR 87/78 -, AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu 1 b der Gründe, zuletzt BAG 41, 200, 204; BAG 42, 11, 14), daß das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden sich nur auf kollektive Tatbestände bezieht und hat dies dann bejaht, wenn sich eine Regelungsfrage stellt, die kollektive Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berührt.

    Hier kann dahinstehen, ob, wie die Rechtsbeschwerde unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu § 23 BetrVG 1952 (vgl. BAG 1, 359, 364 und BAG 2, 175, 179 f.) meint, hierfür bereits ein einmaliger Verstoß ausreicht (vgl. zum BetrVG 1972 offenbar auch BAG 42, 11, 16).

  • BAG, 02.03.1982 - 1 ABR 74/79

    Mitbestimmungspflichtige Verlängerung der Arbeitszeit -; Eilbedürftigkeit

    Auszug aus BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84
    Auch die jeweilige Eilbedürftigkeit der zu treffenden Maßnahmen auf den Baustellen der Antragsgegnerin verkürzt nicht das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers (BAG vom 2. März 1982 - 1 ABR 74/79 -, AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; BAG 26, 60, 71; BAG vom 13. Juli 1977 - 1 AZR 336/75 -, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit).

    Sie sind damit ein generelles Regelungsproblem, das einer das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers berücksichtigenden Sonderregelung zugänglich ist (BAG vom 2. März 1982, aaO, zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 18.11.1980 - 1 ABR 87/78

    Überstunden - Schlußverkauf

    Auszug aus BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84
    Das Bundesarbeitsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung (vgl. Beschluß vom 18. November 1980 - 1 ABR 87/78 -, AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu 1 b der Gründe, zuletzt BAG 41, 200, 204; BAG 42, 11, 14), daß das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden sich nur auf kollektive Tatbestände bezieht und hat dies dann bejaht, wenn sich eine Regelungsfrage stellt, die kollektive Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berührt.

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits mit seiner Entscheidung vom 18. November 1980 (aaO) klargestellt, daß es für einen nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtigen Tatbestand nicht auf die Zahl der davon betroffenen Arbeitnehmer ankommt.

  • BAG, 08.11.1983 - 1 ABR 57/81

    Unterlassungsantrag

    Auszug aus BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84
    Zwar hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 8. November 1983 (- 1 ABR 57/81 - BAG 44, 226, 231 ff.) die Auffassung vertreten, daß die Geltendmachung eines Unterlassungsantrags im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren einen Antrag erfordert, der auf einzelne, tatbestandlich umschriebene, konkrete Handlungen als Verfahrensgegenstand bezogen ist und dazu ausgeführt, daß es für den Fall der Untersagung einer Anordnung von Überstunden ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats der genauen Bezeichnung derjenigen betrieblichen Fallgestaltungen bedürfe, für die das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Anspruch genommen wird.

    Aus diesem Grund scheidet eine auf einzelne tatbestandlich umschriebene, konkrete Handlungen bezogene Antragstellung, wie sie der Erste Senat in seiner Entscheidung vom 8. November 1983 (aaO) für § 87 Abs. 1 BetrVG fordert, für § 23 Abs. 3 BetrVG aus.

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvR 575/80

    Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen in der Zwangsvollstreckung nicht ohne

    Auszug aus BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84
    Dem steht nicht entgegen, daß im Vollstreckungsverfahren ggf. auch das Verschulden des Verpflichteten zu prüfen ist (BVerfG vom 14. Juli 1981 - 1 BvR 575/80 - NJW 19.01.2457).
  • BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 30/54

    Betriebsverfassungsrecht: Ausschluß eines Betriebsratsmitglieds wegen grober

    Auszug aus BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84
    Hier kann dahinstehen, ob, wie die Rechtsbeschwerde unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu § 23 BetrVG 1952 (vgl. BAG 1, 359, 364 und BAG 2, 175, 179 f.) meint, hierfür bereits ein einmaliger Verstoß ausreicht (vgl. zum BetrVG 1972 offenbar auch BAG 42, 11, 16).
  • BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73

    Antragsrecht Gewerkschaft; Verpflichtungen des Arbeitgebers aus dem

    Auszug aus BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84
    Insoweit hat der Senat gegen die Auffassung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 25, 415, 418 f.) Bedenken, der die Antragstellung nach § 23 Abs. 3 BetrVG von der vorherigen gerichtlichen Klärung in einem weiteren Verfahren abhängig machen will, wenn der Arbeitgeber in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage eine bestimmte Meinung vertreten und danach gehandelt hat.
  • BAG, 04.05.1955 - 1 ABR 4/53

    Betriebsverfassungsrecht: Zulässiger Gegenstand einer Betriebsversammlung

    Auszug aus BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84
    Hier kann dahinstehen, ob, wie die Rechtsbeschwerde unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu § 23 BetrVG 1952 (vgl. BAG 1, 359, 364 und BAG 2, 175, 179 f.) meint, hierfür bereits ein einmaliger Verstoß ausreicht (vgl. zum BetrVG 1972 offenbar auch BAG 42, 11, 16).
  • BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 14/81

    Mitbestimmung bei Rufbereitschaft

    Auszug aus BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84
    Das Bundesarbeitsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung (vgl. Beschluß vom 18. November 1980 - 1 ABR 87/78 -, AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu 1 b der Gründe, zuletzt BAG 41, 200, 204; BAG 42, 11, 14), daß das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden sich nur auf kollektive Tatbestände bezieht und hat dies dann bejaht, wenn sich eine Regelungsfrage stellt, die kollektive Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs berührt.
  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 42/79

    Durchführung des Einigungsstellenverfahrens

    Auszug aus BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84
    Ob aus diesem Grund entgegen der ständigen Rechtsprechung des Ersten Senats (vgl. zuletzt BAG 45, 208, 211) die Zulässigkeit von Anträgen über das Bestehen oder Nichtbestehen von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats u.a. deshalb auszuscheiden hat, weil vor Anrufung der Einigungsstelle nicht sicher ist, ob von einer der beiden Seiten das Regelungsverlangen ernsthaft verfolgt wird mit den sich daraus ergebenden weiteren Konsequenzen (vgl. insoweit auch BAG 37, 102, 110), bedarf hier keiner Erörterung.
  • BAG, 12.08.1982 - 6 AZR 1117/79

    Änderung von Individualrechten durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 13.07.1977 - 1 AZR 336/75

    Mitbestimmungspflicht beim Schichtausfall - Notfall - Beurteilungsspielraum

  • BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 57/82

    Mitbestimmung bei Provisionen

  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 21/80

    Betriebsratsrechte - Arbeitgeberpflichten

  • BGH, 06.12.1978 - VIII ZR 282/77

    Klage des Hauseigentümers auf Zahlung erhöhten Mietzinses - Rechtsverstoß des

  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 28/73

    Mitbestimmungsanspruch des Betriebsrats - Verdrängung des Mitbestimmungsanspruchs

  • BAG, 05.12.1978 - 6 ABR 70/77

    Zwangsgeldverfahren - Anwendung der Rechtsvorschrift

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auch der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich in seiner Entscheidung vom 18. April 1985 (BAGE 48, 246 = AP Nr. 5 zu § 23 BetrVG 1972) gegen die Rechtsprechung des Ersten Senats ausgesprochen und jedenfalls für den Bereich des erzwingbaren Mitbestimmungsrechts nach § 87 BetrVG einen Unterlassungsanspruch bejaht, der nicht an die strengen Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG gebunden sei; einer abschließenden Entscheidung bedurfte es aber nicht, da im Streitfall der Unterlassungsanspruch auf § 23 Abs. 3 BetrVG gestützt wurde und auch Erfolg hatte.
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

    Dabei bedarf es keiner vertieften Auseinandersetzung mit der Frage, ob auch dieser Unterlassungsanspruch eine Wiederholungsgefahr voraussetzt (verneinend BAG 18. April 1985 - 6 ABR 19/84 - AP § 23 BetrVG 1972 Nr. 5; Fitting/Kaiser/Heither/Engels aaO § 23 Rn. 65; anderer Auffassung etwa Hess/Schlochauer/Glaubitz BetrVG 5. Aufl. § 23 Rn. 67).
  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 47/08

    Innerbetriebliche Stellenausschreibung - mittelbare Benachteiligung wegen des

    Die bloße Gefahr eines groben Pflichtenverstoßes reicht nicht (vgl. BAG 18. April 1985 - 6 ABR 19/84 - zu B II 4 b der Gründe, BAGE 48, 246).
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